Neurologie
Wie in kaum einem anderen medizinischen Fach ist es auf dem Gebiet der Neurologie in den letzten Jahren zu einem sehr großen Zuwachs an wissenschaftlichem Erkenntnisgewinn gekommen. Dieser betrifft gleichermaßen das Wissen um die Krankheitsentstehung und damit verknüpft präventive Angebote, Diagnostik, moderne Therapieverfahren und rehabilitative Maßnahmen.
Eine Versorgung kann nur so gut sein wie die Qualifikation der betreuenden Personen. Aus- und Fortbildung der Medizinischen Fachangestellten (1) orientieren sich an den Erfordernissen der medizinischen Versorgung. Diese sind wesentlich geprägt durch den medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritt und die Auswirkungen des demografischen Wandels.
Die Zunahme der Anzahl älterer und chronisch kranker Patientinnen und Patienten und deren intensive Versorgung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Gerade auf dem Gebiet der Neurologie ist es zu einer zunehmenden Verlagerung der Versorgung in den ambulanten Bereich gekommen.
Durch die Übernahme von Koordinierungsaufgaben und delegierbaren ärztlichen Leistungen spielen Medizinische Fachangestellte eine wichtige Rolle in der ambulanten Behandlung der genannten Patientengruppe durch Vertragsärztinnen und -ärzte und es ist somit erforderlich, dass Medizinische Fachangestellte entsprechende Handlungskompetenzen erlangen.
Folgende Handlungskompetenzen werden vermittelt.
1) bis 2006: Arzthelferinnen/Arzthelfer
Medizinische Fachangestellte
- wirken bei der Vorbereitung, Überwachung und Nachbereitung von Diagnose- sowie Therapiemaßnahmen fach- und situationsgerecht mit,
- erfassen und dokumentieren bei chronischen und zumeist progredient neuropsychiatrischen Erkrankungen die Ressourcen und Defizite bei Patientinnen und Patienten mit Hilfe standardisierter Tests,
- leiten bei der Medikamenteneinnahme an, überwachen und dokumentieren diese,
- unterstützen Ärztinnen und Ärzte bei der Vorbereitung von Fallkonferenzen,
- können Notfallsituationen erkennen und entsprechende Maßnahmen mit ärztlicher Absprache einleiten sowie in besonderen Situationen angemessen reagieren und kommunizieren,
- können Stigmata und Besonderheiten neurologisch Erkrankter einordnen und reagieren sowie kommunizieren situationsgerecht mit den Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen,
- führen Haus- und Heimbesuche im Auftrag des Arztes/der Ärztin durch,
- beraten und unterstützen Patientinnen und Patienten bei präventiven Maßnahmen,
- wirken bei Schulungen und Informationsveranstaltungen für Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige mit und planen deren Durchführung,
- leisten Beratung und Unterstützung in sozialen Fragen, z. B. zur Hilfsmittelversorgung, zu Versorgungsamtsleistungen, zur Rehabilitation, zu Selbsthilfegruppen, Teilhabeleistungen etc.,
- pflegen die Kontakte und Netzwerke zu anderen Versorgungseinrichtungen und/oder Beratungsstellen und vermitteln die Patientinnen und Patienten entsprechend,
- setzen im Sinne des „lebenslangen Lernens“ neues Wissen, neue Methoden sowie Arbeitstechniken und -verfahren selbstständig um.
Die Fortbildung ist mit 80 Unterrichtseinheiten (UE) in Form einer berufsbegleitenden Fortbildung strukturiert, die fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht umfasst.
Die Teilnahme an der Fortbildung setzt
- die Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur/zum Medizinischen Fachangestellten
oder
- die Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur/zum Arzthelfer/in
oder
- die Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung nach dem Pflegeberufegesetz
oder
- die Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung in einem vergleichbaren geregelten Gesundheitsberuf oder Gesundheitsfachberuf
und
- eine mindestens 2-jährige Tätigkeit in der ambulanten oder stationären neurologischen bzw. nervenärztlichen Versorgung
voraus.
Überblick über Inhalte und Stundenverteilung
Fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht | 80 | Unterrichtseinheiten (UE) |
Modul 1: Kommunikation und Gesprächsführung* | 8 | UE |
Modul 2: Wahrnehmung und Motivation* | 8 | UE |
Modul 3: Basiswissen neuro-psychiatrischer Erkrankungen und Komorbiditäten* | 6 | UE |
Modul 4: Notfälle – internistische, neurologische und psychiatrische Notfälle* | 4 | UE |
Modul 5: Neurologische Diagnostik und Verlaufskontrolle | 3 | UE |
Modul 6: Fachspezifische Behandlungsstrategien | 3 | UE |
Modul 7: Unterstützungsangebote vermitteln* | 4 | UE |
Modul 8: Sozialmedizinische Aspekte der Versorgung von Menschen mit psychischen und neurologischen Erkrankungen, Einbezug weiterer SGB* | 2 | UE |
Modul 9: Rezidivprophylaktische Maßnahmen / Vermeidung von Zwangsmaßnahmen* | 4 | UE |
Modul 10: Arzneimittel-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen* | 2 | UE |
Modul 11: Rechtliche Aspekte in der Neurologie und Psychiatrie* | 4 | UE |
Modul 12: Prävention neurologischer und psychiatrischer Erkrankungen* | 4 | UE |
Modul 13: Spezialwissen neurologischer Erkrankungen und Komorbiditäten – Vertiefung der Kenntnisse über Erkrankungen im Fachgebiet Neurologie aus Modul 3 | 20 | UE |
Modul 14: Spezialwissen Demenz* | 8 | UE |
Gesamt | 80 | UE |
*Die Module 1-4, 7-12 sowie 14 entsprechen inhaltlich und vom Umfang dem Musterfortbildungscurriculum „Psychiatrie und Psychotherapie“ für Medizinische Fachangestellte und sind wechselseitig anrechnungsfähig.
Die Fortbildung ist innerhalb von drei Jahren zu absolvieren.
Anerkennung
Das vorliegende Musterfortbildungscurriculum „Neurologie“ beinhaltet Module (1-4, 7-12 und 14), die inhaltlich und vom Umfang dem Musterfortbildungscurriculum „Psychiatrie und Psychotherapie“ für Medizinische Fachangestellte entsprechen und wechselseitig anrechnungsfähig sind. Gegebenenfalls kann ein Teil der Lernerfolgskontrolle entfallen.
Das Musterfortbildungscurriculum kann als Wahlteil für die Aufstiegsfortbildung „Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung“ (geprüfter Berufsspezialist / geprüfte Berufsspezialistin für ambulante medizinische Versorgung) gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 54 Berufsbildungsgesetz durch die Landesärztekammer anerkannt werden.