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Bundesärztekammer
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Jahnstr. 40
70597 Stuttgart
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Bayerische Landesärztekammer
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Ärztekammer Berlin
Friedrichstr. 16
10969 Berlin
Tel.: 030 40806-0
kammer@aekb.de
www.aekb.de
Landesärztekammer Brandenburg
Dreifertstr. 12
03044 Cottbus
Tel.: 0355 78010-0
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www.laekb.de
Ärztekammer Bremen
Schwachhauser Heerstr. 30
28209 Bremen
Tel.: 0421 340420-0
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www.aekhb.de
Ärztekammer Hamburg
Humboldtstr. 56
22083 Hamburg
Tel.: 040 202299-0
post@aekhh.de
www.aerztekammerhamburg.de
Landesärztekammer Hessen
Im Vogelsgesang 3
60488 Frankfurt
Tel.: 069 97672-0
info@laekh.de
www.laekh.de
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
August-Bebel-Str. 9 a
18055 Rostock
Tel.: 0381 49280-0
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www.aek-mv.de
Ärztekammer Niedersachsen
Berliner Allee 20
30175 Hannover
Tel.: 0511 380-02
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www.aekn.de
Ärztekammer Nordrhein
Tersteegenstr. 9
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 4302-0
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www.aekno.de
Für Rheinland-Pfalz zuständig:
Bezirksärztekammer Koblenz
Emil-Schüller-Straße 45, 56068 Koblenz
Tel. 0261/39001-0, Fax 0261/39001-20
Mail info@aerztekammer-koblenz.de
Bezirksärztekammer Pfalz
Maximilianstraße 22, 67433 Neustadt
Tel. 06321/9284-0, Fax 06321/9284-44
Mail info(at)bezirksaerztekammer-pfalz.de
Bezirksärztekammer Rheinhessen
117er Ehrenhof 3a - 55118 Mainz
Tel. 06131/3869-0 - Fax 06131/3869-12
Mail info(at)aerztekammer-mainz.de
Bezirksärztekammer Trier
Balduinstraße 10-14 - 54290 Trier
Tel. 0651/994759-0 - Fax 0651/994759-22
Mail info(at)aerztekammer-trier.de
Ärztekammer des Saarlandes
Faktoreistr. 4
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681 4003-0
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www.aerztekammer-saarland.de
Sächsische Landesärztekammer
Schützenhöhe 16
01099 Dresden
Tel.: 0351 8267-0
dresden@slaek.de
www.slaek.de
Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
Tel.: 0391 6054-6
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www.aeksa.de
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Bismarckallee 8–12
23795 Bad Segeberg
Tel.: 04551 803-0
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www.aeksh.de
Landesärztekammer Thüringen
Im Semmicht 33
07751 Jena-Maua
Tel.: 03641 614-0
post@laek-thueringen.de
www.laek-thueringen.de
Ärztekammer Westfalen Lippe
Gartenstr. 210–214
48147 Münster
Tel.: 0251 929-0
posteingang@aekwl.de
www.aekwl.de/mfa
Fördermögölichkeiten
"Checkliste: Qualität beruflicher Weiterbildung"
herausgegeben vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), November 2012,
Weiterbildungsstipendium
(Quelle Berufsbildungsbericht 2011, BMG, S. 15)
Das Weiterbildungsstipendium des BMBF unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Das Stipendium fördert fachliche Weiterbildungen, zum Beispiel zur Technikerin, zum Handwerksmeister oder zur Fachwirtin, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, wie EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse sowie berufsbegleitende Studiengänge, die auf die Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen. Gefördert werden Maßnahme-, Fahrt- und Aufenthaltskosten, zudem die Aufwendungen für notwendige Arbeitsmittel. Als Stipendiat/-in können Zuschüsse von insgesamt 5.100 EURO für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen innerhalb des dreijährigen Förderzeitraums beantragt werden. Im Aufnahmejahr 2010 wurden rund 5.800 neue Stipendiaten und Stipendiatinnen in das Programm aufgenommen. Insgesamt nutzen derzeit 17.000 junge Fachkräfte aus den Aufnahmejahrgängen 2008 bis 2010 das Weiterbildungsstipendium für ihre weitere berufliche Qualifizierung. Damit ist das Weiterbildungsstipendium Deutschlands größtes Stipendienprogramm.
Maßnahmen und Programme zur Förderung der beruflichen Weiterbildung
Entwicklung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG)
(Quelle: Berufsbildungsbereicht, BMG, S. 73ff)
Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte AFBG sichert einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d.h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das AFBG unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung, stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses und bietet über den Darlehensteilerlass hinaus für potenzielle Existenzgründer einen Anreiz, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und Arbeitsplätze zu schaffen.
Ausweislich der im Juli 2010 erschienenen AFBG-Bundesstatistik betrug 2009 die Zahl der Geförderten rund 158.000, ein Anstieg im Vergleich zu 2008 um rund 12,9 Prozent (2008: 140.000 Geförderte). Knapp 59.000 (37 Prozent) Geförderte nahmen an einer Vollzeitmaßnahme teil, rund 99.000 (63 Prozent) an einer Teilzeitmaßnahme. Gegenüber 2008 stieg die Zahl der Vollzeitgeförderten um 18 Prozent, die der Teilzeitgeförderten um 10 Prozent. 82 Prozent der Geförderten waren zwischen 20 und 35 Jahre alt. Den größten Anteil dabei hatten mit fast 35 Prozent die zwischen 25 bis 29 Jahre alten Teilnehmer und Teilnehmerinnen, gefolgt von den 20- bis 24-jährigen (33 Prozent) und den 30- bis 34-jährigen (15 Prozent). 31 Prozent der Geförderten waren Frauen. Fortbildungsabschlüsse im Bereich Industrie und Handel nahmen mit rund 80.000 Geförderten (50 Prozent) die Spitzenstellung ein. Im Handwerksbereich, wo die Quote derer, die sich später selbstständig machen, besonders hoch ist, waren rund 47.000 Geförderte (knapp 30 Prozent) zu verzeichnen.
Das AFBG wird zu 78 Prozent vom Bund und zu 22 Prozent von den Ländern finanziert. 2010 wurden für das AFBG allein vom Bund insgesamt rund 149 Millionen EURO (2009: 138 Millionen EURO) gezahlt. Die Länder beteiligten sich am AFBG mit rund 42 Millionen EURO (2009: 39 Millionen EURO). Der Bundesanteil am AFBG wird zu 100 Prozent vom BMBF getragen. Seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau wurden im Rahmen des AFBG 2010 rund 281 Millionen EURO (2009: rund 226 Millionen EURO) verausgabt.
Bildungsprämie
Im Rahmen des BMBF-Programms „Bildungsprämie“ wird individuelle berufliche Weiterbildung derzeit mit zwei Komponenten gefördert: Nutzer und Nutzerinnen können einmal jährlich einen Prämiengutschein in Höhe von maximal 500 EURO erhalten, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 EURO/51.200 EURO nicht übersteigt und sie die Hälfte der Maßnahmekosten tragen. Dieser Programmteil wird aus dem ESF kofinanziert. Bis zum 31. Dezember 2010 belief sich die Nachfrage auf insgesamt 70.503 ausgegebene Prämiengutscheine.
Zweite Komponente der Bildungsprämie ist das Bildungssparen, welches nach einer Gesetzesänderung im Fünften Vermögensbildungsgesetz erlaubt, zur Finanzierung von Weiterbildung Mittel in Höhe der entstehenden Kosten aus den mit Arbeitnehmersparzulage geförderten Ansparguthaben zu entnehmen, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die beiden Komponenten sind kumulativ anwendbar. Bis zum Dezember 2010 wurden fast 570 Beratungsstellen bundesweit eingerichtet, in denen Weiterbildungsinteressierte durch zertifizierte Berater und Beraterinnen zur
Bildungsprämie beraten werden. Die Beratungsstellen erhalten einen Festbetragszuschuss. Für den Förderzeitraum von drei Jahren stehen insgesamt 45 Millionen EURO zur Verfügung; die Laufzeit der Förderung begann am 1. Dezember 2008 und endet am 30. November 2011.
SGB-geförderte Weiterbildung
Aus- und Weiterbildungsförderung sind Kernelemente der aktiven Arbeitsmarktpolitik. In 2010 haben die Agenturen für Arbeit einschließlich der Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Trägern rund 8,4 Milliarden EURO in die Aus- und Weiterbildung junger und erwachsener Menschen investiert. Davon wurden rund 3,3 Milliarden EURO allein in die Weiterbildungsförderung investiert.
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)
Bis Oktober 2010 sind 401.200 Eintritte in berufliche Weiterbildung erfolgt (darunter 170.300 Frauen) Es gab 213.600 Eintritte (darunter 87.800 Frauen) in BA-geförderten Weiterbildungen im Rechtskreis SGB III und 188.100 Eintritte (darunter 87.800 Frauen) in BA-geförderten Weiterbildungen im Rechtskreis SGB II.
Programm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen)
Das Programm "WeGebAU" der BA fördert die Weiterbildung älterer und geringqualifizierter Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
Mit dem zweiten Konjunkturprogramm der Bundesregierung wurde das Programm befristet bis Ende 2010 auf alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ausgeweitet, deren Berufsausbildung oder letzte öffentlich geförderte Weiterbildung mindestens vier Jahre zurückliegt. Hierzu wurde der Mitteleinsatz für das Programm im Jahr 2009 um 200 Millionen EURO auf insgesamt 400 Millionen EURO erhöht. Auch 2010 standen 400 Millionen EURO für WeGebAU zur Verfügung. Bis Oktober 2010 konnten im Rahmen der WeGebAU-Förderung 69.400 Personen (darunter 26.400 Frauen) gefördert werden. Auch 2011 wird das Programm fortgeführt. Hierfür stehen wie in den Jahren vor den Konjunkturprogrammen wieder 250 Millionen EURO im Haushalt zur Verfügung.
Initiative zur Flankierung des Strukturwandels
Zusätzlich zu den bestehenden Förderprogrammen hat die BA in 2010 eine Initiative zur Flankierung des Strukturwandels gestartet, mit der arbeitslosen Geringqualifizierten der Erwerb von anerkannten Berufsabschlüssen oder von Teilqualifikationen in solchen Berufsfeldern ermöglicht werden soll, die am Arbeitsmarkt besonders nachgefragt werden. Dafür hat die BA 250 Millionen EURO zur Verfügung gestellt. Bis November 2010 konnten insgesamt 34.400 Personen gefördert werden (darunter 13.400 Frauen). Das Programm wird auch in 2011 fortgeführt, hierzu wurde das Budget auf 350 Mio. EURO aufgestockt.
Förderung von Qualifizierung während der Kurzarbeit und Transferkurzarbeit
Beschäftigte während der Kurzarbeit oder während Transferkurzarbeit können an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen, die über den Europäischen Sozialfonds mitfinanziert werden. Diese verhelfen den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zu einer Anpassung ihrer beruflichen Fähigkeiten an die ständig wandelnden Arbeitsplatzanforderungen und zu einem insgesamt höheren Qualifikationsniveau.
Die Qualifizierungsmaßnahmen dienen somit der Erhöhung der allgemeinen Beschäftigungsfähigkeit und leisten über die aktuelle Tätigkeit hinaus einen Beitrag zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit und zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Bis Oktober 2010 wurden insgesamt 67.146 Personen gefördert (davon 10.597 Frauen).
Sozialpartner-Richtlinie
Mit der Sozialpartner-Richtlinie "weiter-bilden" sollen die Anstrengungen der Sozialpartner zur Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten und Unternehmen unterstützt werden. Die Förderung zielt auf die Umsetzung von Qualifizierungstarifverträgen beziehungsweise von den jeweiligen Sozialpartnern getroffenen Vereinbarungen zur Weiterbildung. Dafür werden bis 2013 insgesamt 140 Millionen EURO an ESF- und Bundesmitteln zur Verfügung gestellt. Gefördert werden können Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für betriebliche Weiterbildung und Weiterbildungsmaßnahmen in Betrieben. Näheres unter www.esf.de und www.regiestelle-weiterbildung.de.
Mobilitäts-Richtlinie – Berufsbildung ohne Grenzen
Mit dem Programm "Berufsbildung ohne Grenzen" soll ein Beratungsnetzwerk aufgebaut werden, um eine betriebliche Mobilitätskultur zu unterstützen. Dafür werden bei bundesweit 36 Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern über einen Zeitraum von 4 Jahren Mobilitätsberater gefördert, die interessierte Unternehmen, Auszubildende und junge Fachkräfte über Mobilitätsmaßnahmen zu Lern- und Arbeitszwecken informieren und beraten. Die Projekte werden durch eine Koordinierungstelle beim DIHK und ZWH unterstützt.
Richtlinie zur Personalentwicklung in der Sozialwirtschaft "Rückenwind"
Die Sozialwirtschaft ist einer der großen Wirtschaftsbereiche in Deutschland. Allein in den Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege arbeiten hauptberuflich rund 2,2 Millionen Menschen. Die demografische Entwicklung stellt die Sozialwirtschaft vor zwei große Herausforderungen: Als Wachstumsbranche werden soziale Dienstleistungen mit steigender Lebenserwartung der Bevölkerung zunehmend nachgefragt. Die wachsenden Aufgaben muss die Sozialwirtschaft vor dem Hintergrund eines sinkenden Arbeitskräfteangebots bewältigen. Im Rahmen des aus ESF- und Bundesmitteln geförderten Programms "rückenwind" werden nachhaltige Strategien für die Personalentwicklung in der Sozialwirtschaft entwickelt und erprobt. Damit soll beispielsweise die Verbleibsdauer der Beschäftigten im Beruf erhöht und qualifizierte Fachkräfte für die Sozialwirtschaft gewonnen werden. Das Programm "rückenwind" wurde gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege entwickelt und ist bis 2013 mit 60 Millionen EURO ausgestattet.
Nähere Informationen unter