Ambulantes Operieren

Für die übliche Chirurgie gibt es inzwischen nur noch wenige Indikationen, die ein ambulantes Operieren nicht zulassen. Dadurch gibt es inzwischen flächendeckende und etablierte Angebote von Praxen, die für die Bevölkerung ambulantes Operieren anbieten.

Inhalte und Formen der Aus- und Fortbildung für Medizinische Fachangestellte (bis 2006: Arzthelferin/Arzthelfer) müssen sich an den veränderten Versorgungsbedarfen, dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt sowie an der Effizienz der Leistungserbringung ausrichten. Der anhaltend rasante medizinisch-technische Fortschritt führt stetig zu neuen Erkenntnissen in Diagnose- und Therapieverfahren und erfordert das Erlangen neuer Fertigkeiten und Fähigkeiten. Diese Gesamtentwicklung macht es erforderlich, dass alle Beteiligten, so auch Medizinische Fachangestellte, diesen Entwicklungen entsprechende Handlungskompetenzen erlangen.

Folgende Handlungskompetenzen werden vermittelt:

Medizinische Fachangestellte

  • sind aktiv an Diagnoseverfahren, therapeutischen Interventionen und der Begleitung von Patientinnen und Patienten in der ambulant operierenden Praxis beteiligt,
  • berücksichtigen die rechtlichen und strukturellen Grundlagen für ambulante und belegärztliche Operationen, unterscheiden Indikationen und sind in der Lage, diese im Überblick den Patientinnen und Patienten, den Angehörigen und ggf. den rechtlichen Betreuern im Rahmen von Informationsgesprächen in Absprache mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt zu erklären,
  • leiten als qualifizierte Ansprechpartner die Patientinnen und Patienten in allen Maßnahmen der Operationsvorbereitung nach ärztlicher Anweisung an und koordinieren nach ärztlicher Anweisung weitere intra- und postoperative Maßnahmen,
  • führen handlungs- und prozessorientiert Planungs- und Organisationsmaßnahmen unter Berücksichtigung der weiteren im Qualitätsmanagement definierten Prozesse durch,
  • wirken als medizinische Fachkraft an der Seite der Ärztinnen/der Ärzte bei ambulanten Operationen mit,
  • führen infektionsprophylaktische Maßnahmen fachkundig durch und wenden Medizinprodukte nach ärztlicher Delegation sachkundig an, bereiten Medizinprodukte sachgemäß auf,
  • sind in der Lage, den physischen und psychischen Zustand der Patienten differenziert zu beobachten und adäquate Maßnahmen einzuleiten und
  • führen fachspezifische Dokumentationsaufgaben durch.

Die Fortbildung ist mit 94 Unterrichtseinheiten (UE) in Form eines berufsbegleitenden Lehrganges strukturiert, der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht sowie praktische Übungen umfasst.

Die Teilnahme an der Fortbildung setzt:

  • die Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur/zum Medizinischen Fachangestellten

oder

  • die Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur Arzthelferin/zum Arzthelfer

oder

  • die Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung in einem vergleichbaren medizinischen Fachberuf

und

  • eine mindestens 12-monatige Tätigkeit in einer ambulant operierenden Einrichtung und/oder interventionell-kardiologischen Einrichtung und/oder interventionell-radiologischen Einrichtung

voraus.

Überblick über Inhalte und Stundenverteilung

Fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht 94 Unterrichtseinheiten (UE)

1. Rechtliche Grundlagen

 

2 UE

2. Medizinische und strukturelle Grundlagen

 

9 UE

3. Perioperatives Management

 

20 UE

4. Infelktionsprophylaxe

 

10 UE

5. Medizinprodukte in der Anwendung

 

10 UE

6. Umgang mit Patienten und Angehörigen

 

6 UE

7. Patientenbeobachtung

 

4 UE

8. Best Practice

 

9 UE

9. Medizinprodukteaufbereitung gemäß Musterfortbildungs-curriculum der Bundesärztekammer „Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis" 

24 UE

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Gesamt 94 UE

Die Fortbildung ist innerhalb von zwei Jahren zu absolvieren.

Anerkennung

Das vorliegende Musterfortbildungscurriculum beinhaltet Module, die inhaltlich und vom Umfang dem Musterfortbildungscurriculum „Ambulantes Anästhesie“ für Medizinische Fachangestellte entsprechen und wechselseitig anrechnungsfähig sind.

Eine Anerkennung von Lerninhalten des Moduls 9 „Aufbereitung von Medizinprodukten“ kann erfolgen, wenn eine Fortbildung gemäß Musterfortbildungscurriculum der Bundesärztekammer nachgewiesen werden kann und der erfolgreiche Fortbildungsabschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Die Teilnahme an einem Aktualisierungskurs kann den Anerkennungszeitraum verlängern.

Das Musterfortbildungscurriculum kann als Wahlteil für die Aufstiegsfortbildung „Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung“ (Geprüfter Berufsspezialist/geprüfte Berufsspezialistin für ambulante medizinische Versorgung) gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 54 Berufsbildungsgesetz durch die Landesärztekammern anerkannt werden.