Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin
Wie gelingt es, im Arbeitsalltag körperlich und seelisch auf Dauer gesund und fit zu bleiben? Mit dieser Frage befasst sich die Arbeits- und Betriebsmedizin. Dies ist ein weites Feld, in dem die Mitarbeit von Medizinischen Fachangestellten[1] (MFA) zunehmend gefragt ist: Als rechte Hand der Ärztin oder des Arztes wirken MFAs bei der Planung und Organisation des betrieblichen Gesundheitsmanagements mit.
Die Fortbildung vertieft das Wissen zu den gesetzlichen Vorschriften wie Lärmschutz und Unfallverhütung, informiert über mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz und machen MFAs mit den Formen der gesundheitlichen Prävention im Betrieb und dem Arbeitsschutzmanagements vertraut. Nach der Fortbildung können MFAs bei Gefährdungsbeurteilungen und Vorsorgemaßnahmen mitwirken sowie Präventionsmaßnahmen professionell organisieren und koordinieren. Es können Beschäftigte zur Teilnahme motiviert und bestimmte Diagnoseverfahren selbstständig durchgeführt werden.
Mit dem Curriculum werden Kenntnisse und Fähigkeiten erworben, die weit über das Niveau der Ausbildung hinausgehen.
Folgende Handlungskompetenzen werden vermittelt. Medizinische Fachangestellte:
- unterstützen die Ärztin /den Arzt bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung arbeitsmedizinischer Aufgaben,
- wirken bei der Motivation der Beschäftigten und deren Angehörigen zur Teilnahme an Präventions- und Vorsorgemaßnahmen durch aktivierende und strukturierte Kommunikation und Interaktion mit,
- organisieren den internen und externen Informationsfluss einschließlich Terminplanung zur Organisation und Koordination arbeitsmedizinischer Maßnahmen der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention, auch im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements,
- führen ausgewählte Dokumentationen und Maßnahmen des Qualitätsmanagements und ausgewählte delegierbare diagnostische Verfahren eigenständig durch,
- führen Reinigung und Pflegearbeiten von Medizinprodukten unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen durch und überwachen die Geräte-Wartungskontrollen,
- setzen im Sinne des „lebenslangen Lernens“ neues Wissen, neue Methoden sowie Arbeitstechniken und -verfahren selbstständig um.
Die Fortbildung ist mit 140 Stunden in Form eines berufsbegleitenden Lehrgangs, der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht (92 Stunden) und praktische Übungen in diagnostischen Verfahren (48 Stunden) umfasst, strukturiert.
Für die Teilnahme wird vorausgesetzt:
- eine Berufsausbildung und die erfolgreiche Prüfung zur/zum Medizinischen Fachangestellten bzw. zur Arzthelferin/ zum Arzthelfer oder
- eine Berufsausbildung in einem vergleichbaren medizinischen Fachberuf
Hier ein Überblick über Inhalte und Stundenverteilung:
Fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht | 92 Stunden |
Modul 1: Kommunikation und Gesprächsführung | 8 Stunden |
Modul 2: Wahrnehmung und Motivation | 8 Stunden |
Modul 3: Die Arbeitsmedizin im System der sozialen Sicherung | 8 Stunden |
Modul 4: Gefährdungsbeurteilung, arbeitsmedizinische Vorsorge und weitere Untersuchungen | 36 Stunden |
Modul 5: Gesundheitliche Prävention und Management im Betrieb | 24 Stunden |
Modul 6: Administration und Koordination | 8 Stunden |
Fachpraktischer Unterricht | 48 Stunden |
Modul 7: Diagnostische Verfahren im Bereich Augen | 12 Stunden |
Modul 8: Diagnostische Verfahren im Bereich Ohren | 12 Stunden |
Modul 9: Diagnostische Verfahren im Bereich Herz-Kreislauf | 12 Stunden |
Modul 10: Diagnostische Verfahren im Bereich Lunge | 12 Stunden |
Die Fortbildung ist in einem Zeitraum von höchstens 5 Jahren zu absolvieren.
Die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten sind in einer mindestens 30-minütigen schriftlichen Lernerfolgskontrolle nachzuweisen.
Anrechnung
Die Module 1 und 2 decken sich mit Elementen anderer Fortbildungen. Aufgrund des Modulprinzips sind anderweitig abgeleistete Teilkomponenten innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nach Absolvierung anzuerkennen, sofern sie diesem Curriculum gleichwertig sind. Die Teilnahme an den Modulen ist nachzuweisen.
Die Fortbildung kann als Wahlteil für die Aufstiegsfortbildung „Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“ gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 54 Berufsbildungsgesetz durch die Landesärztekammern anerkannt werden.
[1] Die verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.